Wann braucht man die beglaubigte Übersetzung?

beglaubigte Übersetzung eines Dokuments

Es gibt einige Konstellationen, in denen es nicht reicht, wenn man zum Beispiel Schriftstücke und Dokumente in einer fremden Sprache übersetzt vorlegen oder einreichen muss, wenn diese lediglich übersetzt worden sind. Mögliche Fälle sind zum Beispiel Schriftstücke und Dokumente, die im Rechtsverkehr bei einem ausländischen Gericht oder einer Behörde oder einer sonstigen Institution vorgelegt werden müssen. Das gilt auch andersrum für Dokumente, die im Ausland erstellt wurden und in einer fremden Sprache verfasst sind und in Deutschland bei Gericht oder bei Behörden und Institutionen vorgelegt werden müssen. Grundsätzlich gilt das auch immer für alle Dokumente, die in Deutschland von einem Notar bestätigt und angefordert werden oder diesem vorgelegt werden. In allen diesen Fällen ist eine beglaubigte Übersetzung zwingend erforderlich. Eine beglaubigte Übersetzung in Nürnberg gibt hier Rechtssicherheit und vermeidet Ärger und Missverständnisse sowie Zeitverzug im Umgang und Verkehr mit den zuständigen Behörden, die das Dokument einsehen und bearbeiten oder bewerten müssen.

Auch im Auslandsstudium beglaubigte Übersetzung notwendig

Dokturhut und Diplom von UniversitätAuch in den Fällen, dass ein Absolvent einer Universität in Deutschland eine Arbeitsstelle oder Stelle an einer Universität im Ausland antreten will, muss er eine beglaubigte Übersetzung seines Studienabschlusses wie Bachelor oder Master oder Diplom und Staatsexamen vorlegen. Das gilt aber nicht nur für fertige Absolventen der Universitäten. Auch ein Auslandssemester an einer Uni im Ausland erfordert in der Regel eine beglaubigte Übersetzung zum Beispiel des Abiturzeugnisses als Hochschulzugangsberechtigung. Auch weitere Dokumente können hier gefordert sein, die beglaubigt übersetzt werden müssen. Eine beglaubigte Übersetzung in Nürnberg ist dabei sehr nützlich. Hier kann der Auftraggeber auch spezielle Wünsch äußern.

Anforderungen an den Übersetzer und Inhalt

Eine beglaubigte Übersetzung in Deutschland bundesweit wird immer durch einen gerichtlich vereidigten Übersetzer angefertigt. Dieser verfügt als Nachweis auch über die Möglichkeit und das Recht, die eigenhändig durchgeführte Übersetzung eines Schriftstückes durch einen Stempel zu beglaubigen. Dieses Siegel wird dann von den Behörden und Gerichten anerkennt und kann auch jederzeit auf seine Berechtigung und Authentizität überprüft werden. So besteht die Garantie, dass das Schriftstück wie bei der Ausfertigung beglaubigte Übersetzung korrekt dem Original vom Sinn und Wortlaut des Dokuments her entspricht. Sehr oft werden in der Praxis auch Arbeitsverträge und Urkunden wie Sterbeurkunde, Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde durch eine beglaubigte Übersetzung Nürnberg als Dokument einsetzbar. Technisch achten die vereidigten Übersetzer bei der Anfertigung einer beglaubigten Übersetzung auch darauf, dass diese auch im Layout dem Original möglichst entspricht. Es geht darum , dass die Behörde oder das Gericht nicht nur den Inhalt korrekt erfassen kann, sondern auch plausibel nachvollziehen kann, ob die Übersetzung auch optisch glaubhaft ist und dem Original entspricht.

Detailliertere Informationen dazu finden Sie hier:

Geschäftlich und privat auf Nummer sicher gehen bei der Verständigung